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   OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 74/02   

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https://dejure.org/2002,6263
OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 74/02 (https://dejure.org/2002,6263)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.10.2002 - 2 UF 74/02 (https://dejure.org/2002,6263)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Oktober 2002 - 2 UF 74/02 (https://dejure.org/2002,6263)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalt eines Kindes ; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Antrag auf sofortige Rückführung des Kindes aus dem Ausland

  • Judicialis

    HKÜ Art. 3; ; HKÜ Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HKÜ Art. 3, Art. 4
    Gewöhnlicher Aufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 955
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 74/02
    An die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts sind keine zu geringen Anforderungen zu stellen, da er im Gegensatz zu den sonstigen in internationalen Abkommen verwendeten Begriffen des Wohnsitzes oder des einfachen Aufenthalts zu sehen ist (BGH, FamRZ 1993, 798, 800), vgl. Art. 1 und Art. 9 des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSt).
  • OLG Frankfurt, 02.12.1998 - 1 UF 318/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 74/02
    Aber auch, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt sowohl in den Niederlanden wie in Deutschland hatte, findet das HKiEntÜ keine Anwendung (OLG Frankfurt, FPR 2001, 233).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05

    Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler

    Dieser Auffassung haben sich die Oberlandesgerichte und Amtsgerichte sowie die ganz überwiegende Literatur angeschlossen (vgl.: OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 955 f.; OLG Hamm, FamRZ 2004, 723, 724; AG Saarbrücken, FamRZ 2002, 45, 46; Staudinger/Kropholler, Kommentar zum BGB, 13. Aufl. 1994, Vorbemerkung zu Artikel 19 EGBGB, Rdnr. 128 - 139; Vomberg-Nehls, Rechtsfragen der internationalen Kindesentführung, München 2002, S. 6; Johannsen/Henrich, Eherecht, 4. Aufl. 2003, § 606 Rdnr. 20; Palandt-Heldrich, Kommentar zum BGB, 65. Aufl. 2006, Anhang zu Artikel 24 EGBGB, Rdnr. 10 und 67).
  • OLG Nürnberg, 17.07.2007 - 7 UF 681/07

    Anwendbarkeit des HKÜ bei Vereinbarung eines vorübergehenden Aufenthaltes des

    Es gibt deshalb entgegen der in zwei Entscheidungen des OLG Karlsruhe (FamRZ 2003, 955) und des OLG Frankfurt (FPR 2001, 233) keinen Grund, in einem solchen Fall das Vorliegen der Voraussetzungen der Art. 3, 4 HKÜ bzw. die Anwendung des HKÜ abzulehnen (so auch Baetge, IPrax 2005, 335, 337).
  • OLG Zweibrücken, 15.01.2013 - 6 UF 126/12

    Internationale Kindesentführung: Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des

    Nach herrschender Meinung in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, scheidet aber gemäß Art. 3 Abs. 1, Art. 4 S. 1 HKiEntÜ die Anordnung der Rückführung aus, wenn nicht festgestellt werden kann, dass das Kind vor der "Entführung" seinen gewöhnlichen Aufenthalt in dem Ausgangsstaat - also hier England - hatte (OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 955; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 112, Staudinger, BGB 2009, Vorb. zu Art. 19 EGBGB, Rdn. D 35; a.A., aber ohne Begründung MK-BGB, 5. Aufl. Anh. II zu Art. 21 EGBGB Rdn. 36).
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